Befreiung von Zuzahlungen für medizinische Leistungen

Dresden· Die gesetzlichen Zuzahlungen z. B. für Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt sollen die Versicherten finanziell nicht überfordern. Deshalb gibt es die Zuzahlungsgrenze. Sobald sie erreicht ist, können sich gesetzlich Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Mit einer Vorauszahlung in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze können sich Versicherte der AOK PLUS von Zuzahlungen für 2018 befreien lassen. Sie müssen keine Quittungen sammeln und erhalten gleich zu Beginn des Jahres ihren Befreiungsausweis.
Ab sofort / 4. Oktober bietet die AOK PLUS zirka 210.000 Versicherten mit voraussichtlich gleichbleibenden Einkünften und Vorliegen einer chronischen Krankheit mittels persönlichem Anschreiben die Möglichkeit der Vorauszahlung an. Der Versand wird aller Wahrscheinlichkeit nach am 28. November 2017 beendet sein.
Wer bis Ende November kein Schreiben von seiner AOK PLUS erhalten hat, aber dennoch an einer Vorauszahlung interessiert ist, kann sich im Internet unter plus.aok.de/Vorauszahlung informieren. Dort steht das entsprechende Antragsformular zum Herunterladen bereit. Außerdem werden die einzelnen Schritte zur Beantragung erklärt.
Pressekontakt:
Hannelore Strobel
Pressesprecherin
Telefon: 0800 10590-11144
presse@plus.aok.de

Über Freddy Klahold

1. Vorsitzender der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe/Atemstillstand Iserlohn e.V
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