Weitere Hinweise der DGSM zur Therapie mit ASV: 1.

werde Mitglied und sei informiert SHG Schlafapnoe Iserlon

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Weitere Hinweise der DGSM zur Therapie mit ASV:
1. Entsprechend den AASM-Empfehlungen sollten ASV-behandelte Patienten mit Herzinsuffizienz ab 2005 ärztlicherseits kontaktiert werden. Die Patienten sollten in ein von den Fachgesellschaften neu einzurichtendes Register aufgenommen werden, in dem der weitere Therapieverlauf dokumentiert wird.
2. Zur Überprüfung der ASV Therapiemodalitäten ist es erforderlich, dass alle diesbezüglichen Daten den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zur Verfügung gestellt werden.
3. Die kardiologischen Kontrolluntersuchungen von Patienten mit Herzinsuffizienz unter ASV Therapie sollten nach den Leitlinien der kardiologischen Fachgesellschaften zum Management bei chronischer Herzinsuffizienz erfolgen.
4. Bei Patienten mit Herzinsuffizienz und zentraler Schlafapnoe, die einer ASV Therapie zugeführt werden sollen, ist vor Therapiebeginn eine kardiorespiratorische Polysomnographie erforderlich. Schlafmedizinische Verlaufskontrolluntersuchungen sollten in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
5. Bei alternativen Therapieverfahren zur Behandlung zentraler Schlafapnoen bei Patienten mit Herzinsuffizienz sollten auch Patientenregister erstellt und Mortalitätsstudien durchgeführt werden.

Über Freddy Klahold

1. Vorsitzender der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe/Atemstillstand Iserlohn e.V
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