Wie geht es weiter mit der Schlafapnoe-Versorgung?
Hat die Ausschreibung von CPAP-Geräten einen Einfluss auf die Compliance und Abbruchrate bei Patienten mit obstruktivem Schlafapnoesyndrom?
Schlafapnoe zu diagnostizieren und zu behandeln, ist eine sehr wichtige präventive Maßnahme. Sie kostet zwar Geld, spart aber dafür in den kommenden Jahren ein Vermögen. Die Krankenversicherungen bezahlen für die Versorgung eines Schlafapnoe-Patienten eine Jahrespauschale. Diese schließt das Gerät, die Maske und anderes Zubehör, vor allem aber auch eine intensive Beratung und Betreuung des Patienten ein, wenn er Probleme mit seiner Therapie hat. Besonders wichtig ist es, dass Neupatienten in den ersten sechs Wochen ihrer Beatmungstherapie von ihrem Versorgungsunternehmen intensiv betreut werden. Denn die Gefahr ist sehr groß, dass der Patient gerade in der ersten Zeit seiner Therapie Probleme mit Gerät oder Maske bekommt; und wenn Patienten mit diesen Schwierigkeiten allein gelassen werden, nutzen sie ihr Gerät nicht mehr – mit allen gefährlichen Folgeerkrankungen und sonstigen Konsequenzen.
Bislang haben die Kassen mit einzelnen Versorgerfirmen die Jahrespauschale ausgehandelt. Statt zu verhandeln, kann eine Kasse aber auch eine Ausschreibung machen. Der preiswerteste Anbieter bekommt dann den Auftrag für vier Jahre. Die Techniker Krankenkasse hat sich nun als erste Krankenversicherung bundesweit für eine solche Ausschreibung entschieden. Für die Krankenkasse bringt diese Vorgehensweise einen wirtschaftlichen Vorteil. Außerdem ist natürlich auch das Procedere für die Kasse sehr viel einfacher, weil sie dann bundesweit nur noch wenige Vertragspartner hat. Das spart Geld. Die Frage ist, ob auch die Patienten etwas davon haben – oder ob ihre Versorgung darunter leiden könnte.
Die Krankenkassen gehen also neue Wege und schreiben ihre Leistungen aus. Die Einführung von Ausschreibungen für die Versorgung von OSAS-Patienten mit CPAP-Geräten kann einen negativen Einfluss auf die Abbruchrate der Therapie haben.
Die Praxis der Umversorgung und der damit verbundene Austausch von Maske und Therapiegerät gegen andere Modelle steht in krassem Widerspruch zu den eindeutigen Empfehlungen der medizinische Fachgesellschaften.
Cornelia Wiatrowski, Weinmann/medical-technology, das kooperative Verhalten im Rahmen der CPAP-Therapie zur Behandlung des obstruktiven Schlafapnoesyndroms (OSAS) ist großen Schwankungen unterworfen. Viele verschiedene Faktoren haben darauf einen entscheidenden Einfluss. Mit der Ausschreibung der Versorgung dieser Patienten durch einzelne Krankenkassen wurden die bisherigen Versorgungswege neu
definiert.
Quelle: das Schlafmagazin
Cornelia Wiatrowski, Weinmann/medical-technology
SHG Schlafapnoe/Atemstillstand Iserlohn e.V.