Ausschreibungen der Krankenkassen und das Ergebnis. (offner Bief) – ! So bitte nicht ! –

BSD Geschäftsstelle • Panoramastraße 6 • 73760 Ostfildern

PERSÖNLICH
Herrn Dr. med. Jens Baas
Techniker Krankenkasse
Hauptverwaltung
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg

Sehr geehrter Herr Dr. Baas,
ich weiß, dass Sie sich um „Kleinkram“ wie Patientenbeschwerden nicht kümmern. Als Vorstand interessiert Sie die große Linie. Dennoch will ich
Ihnen ein Problem nahebringen, das die TK lösen sollte. Ihre Ausschreibung in Sachen Schlafapnoe-Versorgung war ein genialer Schachzug. Sie haben da etwas in Bewegung gesetzt, das für die Betroffenen nachteilig ist und sich weiter verschlimmern wird. Ethik muss aber nicht Ihre Sache sein, sind Sie doch wahrscheinlich eher der UnternehmensphilosophieIhres früheren Arbeitgebers BCG verpflichtet.
Einer Ihrer größten Losgewinner, H+L, erledigt die Probleme elegant und mit einer – so vermute ich mal – enormen unternehmerischen Vorleistung.
Der kleine Losgewinner VIVISOL kann und will sich das nicht leisten, behandelt seine Patienten miserabel und beruft sich dabei – so in einem von mir aufgezeichneten Interview – auf eine Pauschale der TK, für die sich keine befriedigende Versorgung realisieren lässt.

Inzwischen (deshalb wende ich mich an Sie) mehren sich die Beschwerden von TK-Versicherten, die durch VIVISOL versorgt werden. VIVISOL bietet im Gegensatz zu H+L nur ein bescheidenes Portfolio von Billig-Atemtherapiegeräten. Jedoch: Für Zuzahlungen von 400 bis 1200 Euro
können Betroffene ein höherwertiges Atemtherapiegerät erhalten, mit dem sie zurechtkommen.

Bitte informieren Sie mich über die Rechtsgrundlagen solcher Angebote und ob diese von der TK gedeckt sind. Die TK hat nun einmal Versorger gefunden, mit denen sie Preise der CPAP/APAP-Produktgruppe des Heil-/ Hilfsmittelverzeichnisses nahe der Nullgrenze verhandeln konnte. Die TK hat es aber nicht geschafft, diesen Versorgungsbereich komplett zu streichen wie bei den Sehhilfen. Warum nicht? Die Therapie per Druckatmungsgenerator ist lebenserhaltend und hat somit im Sozialsystem einen anderen Stellenwert.

Unserer Meinung nach kann es nicht sein, dass wir einen Heil- und Hilfsmittelkatalog haben, auf den die gesetzlich Versicherten Anspruch haben, und dass dann die Krankenkassen wiederum Verträge mit privatrechtlichen Gewerbetreibenden über eben diesen Katalog abschließen und die Patienten sich anschließend privatrechtlich mit einem Wirtschaftsunternehmen und nicht mehr mit der gesetzlichen Krankenkasse auseinandersetzen müssen, wenn sie nicht mit dem gewünschten und ihnen vom Arzt verordneten Gerät versorgt werden. Überdies scheint mir dieser Umstand ein eklatanter Eingriff vonseiten des Kostenträgers in die Therapiefreiheit des Arztes zu sein.

Entsteht hier gar – so stellt sich die Frage – ein neues Geschäftsmodell: Beteiligung an einer Ausschreibung des Kostenträgers mit möglichst niedrigem Angebot und anschließend der Zwang, die Kosten über Zuzahlungsangebote an die Patienten zu decken? Kann dies noch eine Versorgung im Sinne der Schlafapnoe-Patienten sein?

Für eine persönliche Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich sehr herzlich.
Aus Fairnessgründen möchten wir gerne in der Darstellung dieses generellen Problem in einer deutschen Wochenzeitschrft auch Ihre Position mit einbeziehen. Es ist einfach an der Zeit, dieses Thema auch breit in die Medien zu befördern.
Mit freundlichem Gruß,

Werner Waldmann, Vorsitzender BSD (Schlafapnoe - Bundesverband)

Werner Waldmann, Vorsitzender BSD (Schlafapnoe – Bundesverband)

Werner Waldmann
Vorsitzender des BSD

Über Freddy Klahold

1. Vorsitzender der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe/Atemstillstand Iserlohn e.V
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