PRESSEMITTEILUNG
Objektive Pflegebegutachtung
SBK empfiehlt Anwesenheit einer dritten Person
Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Pflege durch die Pflegeversicherung ist die Einstufung des Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai empfiehlt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK die Anwesenheit einer dritten Person des Vertrauens bei dieser Begutachtung.
Knapp 1,6 Millionen Mal hat der MDK im Jahr 2012 darüber entschieden, ob eine Person pflegebedürftig ist und in welche Pflegestufe der Patient eingeordnet werden soll. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und empfiehlt der Pflegekasse die Zuordnung zu einer Pflegestufe. Die Begutachtung umfasst meist eine körperliche Untersuchung des Pflegebedürftigen in dessen Wohnumfeld. Durchgeführt wird diese durch eine Pflegefachkraft oder einen ärztlichen Gutachter. Die Untersuchung bildet eine grundlegende Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
„Die Gutachter vom MDK kommen ins Wohnumfeld des Antragstellers, um sich ein möglichst realistisches Bild von dessen Zustand machen zu können“, weiß Maximilien Nebe, Pflegeexperte bei der SBK. „Trotzdem erhält der Gutachter während seines rund halbstündigen Besuches immer nur eine Momentaufnahme. Zum einen ist die Pflegesituation meist sehr komplex – nicht jeder Tag ist wie der andere. Bei Demenzkranken wechseln sich beispielsweise oft klare Phasen mit orientierungslosen ab. Zum anderen zeigt unsere Erfahrung, dass es Menschen nicht selten unangenehm ist, wenn sie Hilfe benötigen. Es kann also durchaus passieren, dass Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung alle ihre Kräfte mobilisieren, um ein einziges Mal das zu schaffen, wobei ihnen sonst geholfen werden muss.“ Das kann in manchen Fällen dazu führen, dass die Pflegebedürftigkeit falsch beurteilt wird und der Antragsteller nicht die Pflegestufe erhält, die ihm eigentlich zustünde. Pflegeexperte Maximilian Nebe: Wir raten Antragstellern deshalb unbedingt dazu, eine dritte Person des Vertrauens, beispielsweise einen Familienangehörigen, bei der Begutachtung dabeizuhaben.“
Eine dritte Person, die den Antragsteller gut kennt, kann dabei helfen, ein möglicherweise verzerrtes Bild gerade zu rücken. Nebe: „Ein stichprobenartiger Blick in unsere Zahlen lässt vermuten, dass Pflegeanträge eher erfolgreich sind, wenn der Antragsteller bei der Begutachtung noch eine Person an seiner Seite hat.“
Pressekontakt:
SBK
Sandra Fensch
Unternehmenskommunikation
Heimeranstraße 31
80339 München
Telefon: +49 (0) 89 62700-479
E-Mail: sandra.fensch@sbk.org
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