Welche Leistungen gibt es?
Das Leistungsspektrum der Krankenkassen unterteilt sich in gesetzliche Pflichtleistungen und darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen. Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt und gelten für alle Krankenkassen gleichermaßen. Die Zusatzleistungen werden dagegen kassenindividuell per Satzung, durch Verträge oder als Service angeboten.
Pflichtleistungen
Der „gesetzliche Leistungskatalog“ ist im SGB V beschrieben. Auf diese Leistungen haben alle Versicherten einen Rechtsanspruch. Das SGB gibt gleichzeitig den rechtlichen Rahmen für Zusatzleistungen vor. Die Übersicht beinhaltet die wichtigsten Pflichtleistungen sowie Zuzahlungs- und Härtefallregelungen.
http://www.krankenkassen-direkt.de/kassen/leistungen/pflichtleistungen.pl?cb=7577944706
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden als Serviceangebot, über die Satzung (Mehrleistungen, Wahltarife, etc.) oder durch Verträge mit Dritten (insbes. Versorgungsanbieter wie Krankenhäuser, Ärztenetze, Apotheken, etc.) angeboten. Für die Krankenkassen sind sie ein wichtiges Instrument zur wettbewerblichen Abgrenzung bzw. Alleinstellung.
Vor allem die „besonderen Versorgungsformen“ bieten den Kassen dabei die Möglichkeit, auf spezifische Anforderungen ihrer Versicherten einzugehen und dabei die Transparenz, Qualität und Kosteneffizienz der Versorgung zu steigern.
http://www.krankenkassen-direkt.de/kassen/leistungen/zusatzleistungen.pl?cb=7577944782
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SHG Schlafapnoe/Atemstillstand Iserlohn e.V.
Freddy Klahold